13.11.2024

Fortschreibung des städtischen Energiesparförderprogramms für 2025

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz hat am 12.11.2024 die Fortschreibung des Förderprogramms für Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Neue Mobilität der Stadt Garching beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sind:

Die Förderung von solarthermischen Anlagen zur Heizungsunterstützung wird gestrichen, da die Maßnahme durch die KfW mit bis zu 70 % gefördert wird.

Neu ins Förderprogramm aufgenommen werden Photovoltaik-Thermie (PVT)-Kollektoren. Dabei handelt es sich um eine integrierte Lösung, welche Photovoltaik und Solarthermie kombiniert und somit eine effiziente Nutzung der Fläche ermöglicht. Die Höhe der Förderung berechnet sich anhand der Photovoltaikleistung.


Die Zuwendung beträgt 200 € pro kWp, höchstens jedoch 2.000 € pro Wohngebäude. Für Wohngebäude größer gleich sechs Wohneinheiten beträgt die Maximalförderung 400 € je Wohneinheit, maximal jedoch 6.000 € je Wohngebäude.
Die Maximalförderung von Steckersolaranlagen (z.B. Balkonsolaranlagen) wird von 150 € auf 250 € erhöht.
Weitere Änderungen umfassen inhaltliche Ergänzungen sowie eine präzisere Begriffsbezeichnung.

Die neuen Richtlinien traten am 13.11.2024 in Kraft und sind zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Die Förderanträge können bis zum 31.12.2025 – soweit bis dahin kein Annahmestopp für Förderanträge bekanntgegeben wurde – bei der Antragsstelle eingereicht werden (Ausschlussfrist).

Im Web: garching.de/Energiesparförderprogramm