17.12.2024 13.12.2024 Vergabe von Wohnungen im Garchinger Wohnmodell Bebauungsplan Nr. 172 „Misch- und Wohngebiet Keltenweg / Hardtweg“ Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach den am 26.10.2023 vom Stadtrat beschlossenen bzw. angepassten Vergabekriterien. Antragsberechtigt sind Bewerber, welche die in den Vergabekriterien genannten Voraussetzungen zum Stichtag 13.12.2024 erfüllen. Die Einkommensobergrenze gemäß Punkt II. 4 der Vergabekriterien wurde auf Grundlage der Entwicklung des Nominallohnindexes angepasst und demnach beträgt das maßgebliche Durchschnittseinkommen für den Haushalt der Einzelperson nun 58.639 € und für den Haushalt des Paares 117.278 €. Der Verkauf von 36 Wohnungen erfolgt vorrangig vergünstigt im Garchinger Wohnmodell. Bewerbungen für die Wohnungen sind innerhalb von 8 Wochen ab Bekanntmachung möglich. Interessenten können ab dem 13.12.2024 bis einschließlich 12.02.2025 um 12 Uhr die Bewerbungsunterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Rathaus bei der Liegenschaftsverwaltung abgeben oder auf dem Postweg bzw. per E-Mail an immobilien@garching.de versenden. Die Bewerbungsunterlagen wie auch Information zum Projekt sind auf der Homepage der Stadt Garching unter folgendem Link zu finden: garching.de/Bewerbung_Keltenweg_Hardtweg Bei Fragen wenden Sie sich gerne an immobilien@garching.de Mit der Bewerbung wird kein Anspruch auf Zuteilung einer Wohnung begründet. Die Bewerberliste wird am 12.02.2025 um 12 Uhr geschlossen. Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt bei der Stadt Garching eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Prüfung der Unterlagen durch einen Gremiumsbeschluss. Stadt Garching b. München Dr. Dietmar Gruchmann Erster Bürgermeister
13.12.2024 Vergabe von Wohnungen im Garchinger Wohnmodell Bebauungsplan Nr. 172 „Misch- und Wohngebiet Keltenweg / Hardtweg“ Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach den am 26.10.2023 vom Stadtrat beschlossenen bzw. angepassten Vergabekriterien. Antragsberechtigt sind Bewerber, welche die in den Vergabekriterien genannten Voraussetzungen zum Stichtag 13.12.2024 erfüllen. Die Einkommensobergrenze gemäß Punkt II. 4 der Vergabekriterien wurde auf Grundlage der Entwicklung des Nominallohnindexes angepasst und demnach beträgt das maßgebliche Durchschnittseinkommen für den Haushalt der Einzelperson nun 58.639 € und für den Haushalt des Paares 117.278 €. Der Verkauf von 36 Wohnungen erfolgt vorrangig vergünstigt im Garchinger Wohnmodell. Bewerbungen für die Wohnungen sind innerhalb von 8 Wochen ab Bekanntmachung möglich. Interessenten können ab dem 13.12.2024 bis einschließlich 12.02.2025 um 12 Uhr die Bewerbungsunterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Rathaus bei der Liegenschaftsverwaltung abgeben oder auf dem Postweg bzw. per E-Mail an immobilien@garching.de versenden. Die Bewerbungsunterlagen wie auch Information zum Projekt sind auf der Homepage der Stadt Garching unter folgendem Link zu finden: garching.de/Bewerbung_Keltenweg_Hardtweg Bei Fragen wenden Sie sich gerne an immobilien@garching.de Mit der Bewerbung wird kein Anspruch auf Zuteilung einer Wohnung begründet. Die Bewerberliste wird am 12.02.2025 um 12 Uhr geschlossen. Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt bei der Stadt Garching eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Prüfung der Unterlagen durch einen Gremiumsbeschluss. Stadt Garching b. München Dr. Dietmar Gruchmann Erster Bürgermeister