WAHL 2020 15. MÄRZ 2020 – KOMMUNALWAHL IN GARCHING Bürgermeisterwahl Garching Stadtratswahl Garching Landratswahl Landkreis München Kreistagswahl Landkreis München So funktioniert’s! Jeder Wahlberechtigte hat maximal 96 (1 + 24 + 1 + 70) Stimmen für die vier Wahlen folgendermaßen zu vergeben: BÜRGERMEISTERWAHL IN GARCHING Jeder Wahlberechtigte hat genau 1 Stimme! STADTRATSWAHL GARCHING Der Stadtrat hat 24 Mitglieder Jeder Wahlberechtigte hat genau 24 Stimmen! 3 Möglichkeiten hat man: 1. Listenkreuz: Einfach eine Liste/Partei ankreuzen, dann erhält jeder der 24 Kandidaten je eine Stimme. 2. Kumulieren oder Häufeln: 2 maximal 3 Stimmen an einzelne Kandidaten vergeben, um sie verstärkt zu unterstützen 3. Gemischtes Häufeln: Grundsätzlich können auch Kandidaten von unterschiedlichen Listen/Parteien herausgepickt und gehäufelt werden. LANDRATSWAHL FÜR DEN LANDKREIS MÜNCHEN Jeder Wahlberechtigte hat genau 1 Stimme! KREISTAGSWAHL LANDKREIS MÜNCHEN Der Kreisrat hat 70 Mitglieder. Jeder Wahlberechtigte hat genau 70 Stimmen! Hier gelten die gleichen “Regeln” wie bei der Wahl zum Stadtrat. Sie dürfen mit bis zu 3 Stimmen einzelne Personen nach vorne häufeln! Achtung, vergeben Sie nur maximal 70 Stimmen! (Wenn Sie einzelne „Dreier“ verteilen und oben auf der Liste ein Kreuz machen, dann verteilen sich die restlichen Stimmen automatisch auf die Liste) Achtung: Für alle 4 Wahlen gilt: Es dürfen auf keinen Fall mehr als die maximal zulässigen Stimmen vergeben werden, sonst werden ALLE Stimmen ungültig!
WAHL 2020 15. MÄRZ 2020 – KOMMUNALWAHL IN GARCHING Bürgermeisterwahl Garching Stadtratswahl Garching Landratswahl Landkreis München Kreistagswahl Landkreis München So funktioniert’s! Jeder Wahlberechtigte hat maximal 96 (1 + 24 + 1 + 70) Stimmen für die vier Wahlen folgendermaßen zu vergeben: BÜRGERMEISTERWAHL IN GARCHING Jeder Wahlberechtigte hat genau 1 Stimme! STADTRATSWAHL GARCHING Der Stadtrat hat 24 Mitglieder Jeder Wahlberechtigte hat genau 24 Stimmen! 3 Möglichkeiten hat man: 1. Listenkreuz: Einfach eine Liste/Partei ankreuzen, dann erhält jeder der 24 Kandidaten je eine Stimme. 2. Kumulieren oder Häufeln: 2 maximal 3 Stimmen an einzelne Kandidaten vergeben, um sie verstärkt zu unterstützen 3. Gemischtes Häufeln: Grundsätzlich können auch Kandidaten von unterschiedlichen Listen/Parteien herausgepickt und gehäufelt werden. LANDRATSWAHL FÜR DEN LANDKREIS MÜNCHEN Jeder Wahlberechtigte hat genau 1 Stimme! KREISTAGSWAHL LANDKREIS MÜNCHEN Der Kreisrat hat 70 Mitglieder. Jeder Wahlberechtigte hat genau 70 Stimmen! Hier gelten die gleichen “Regeln” wie bei der Wahl zum Stadtrat. Sie dürfen mit bis zu 3 Stimmen einzelne Personen nach vorne häufeln! Achtung, vergeben Sie nur maximal 70 Stimmen! (Wenn Sie einzelne „Dreier“ verteilen und oben auf der Liste ein Kreuz machen, dann verteilen sich die restlichen Stimmen automatisch auf die Liste) Achtung: Für alle 4 Wahlen gilt: Es dürfen auf keinen Fall mehr als die maximal zulässigen Stimmen vergeben werden, sonst werden ALLE Stimmen ungültig!